Eine Hypothek auch Hypothekarkredit genannt, ist eine Belastung eines Grundstücks in Form eines Pfandrechts zur Sicherung einer Forderung. Diese Forderung ist Voraussetzung für die Entstehung einer Hypothek. Wurde dann diese Forderung ausgeglichen, erwirbt der Grundstückseigentümer die Hypothek. Die Hypothek gehört zu den Grundpfandrechten und stellt für eine finanzierende Bank eine Form der Sicherheit dar. Der Kreditnehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen und dem verpfändeten Grundstück aufgrund der im Grundbuch eingetragenen Hypothek. Zahlt ein Schuldner nicht, kann sich der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung aus dem Grundstück befriedigen.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Sachenrecht (§§ 854 – 1296)
Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld (§§ 1113 – 1203)
Hypothek (§§ 1113 – 1190)
§ 1113 Gesetzlicher Inhalt der Hypothek
§ 1115 Eintragung der Hypothek

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG/BVerfG

Stand: 2020

Erbbaurecht

Unter Erbbaurecht versteht man das unveräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Dieses Recht ist prinzipiell vererbbar und veräußerbar. Bei eine Immobilienfinanzierung wird das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt...

Bauträger

Der Bauträger ist ein Unternehmer, der ein Bauwerk auf eigene oder fremde Rechnung errichtet. Sie führen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenem Grundstück Baumaßnahmen durch. Die Errichtung findet unter der Voraussetzung statt, später eine...

Reallast

Eine Reallast ist das Recht auf eine wiederkehrende Leistung aus einem Grundstück. Diese Leistung ist in der Regel nicht finanziell. Sondern besteht aus Sachleistungen oder Dienstleistungen. Wurde mit einem Grundstückseigentümer eine Belastung vereinbart, so entsteht...