Unter einer Instandhaltungsrücklage versteht man meist eine Rückstellung für die längerfristige Erhaltung des Marktwertes von Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Diese Instandhaltungsrücklage schafft nachhaltige Sicherheit. Für eine optimale Berechnung der Instandhaltungsrücklage wird regelmäßig diese Rückstellung berechnet. Dafür existieren verschiedene Methoden. Bei einer monatlichen Einzahlung für beispielsweise Instandhaltungskosten sollten vor allem bei älteren Häusern ein etwas höherer Wert angesetzt werden.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Wohnungseigentumsgesetz WEG
Wohnungseigentum (§§ 1 – 30)
Verwaltung (§§ 20 – 29)
§ 21 Verwaltung durch die Wohnungseigentümer

Rechtsprechung vorhanden: BGH

Stand: 2020

Teileigentum

Als Teileigentum bezeichnet das Wohnungseigentumsgesetz das Sondereigentum an Räumen. Bei einem Teileigentum, der im Wohnungseigentumsrecht zum Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes gehört, wird der Aufteilungsplan dazu, normalerweise...

Gemarkung

Eine Gemarkung ist ein größeres Gebiet, meist in einer Gemeinde, mit zusammenhängenden Fluren. Die Gemarkung ist eine Flächeneinheit des Liegenschaftskatasters. Das Katasteramt führt für jede Gemarkung eine Gemarkungskarte. Diese Gemarkung ist die größte...

Zweckbestimmungserklärung

Die Zweckbestimmungserklärung ist ein Begriff aus den Baufinanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung einer Immobilie durch eine Grundschuld verwendet wird. Eine Zweckbestimmungserklärung vereinbart schriftlich und rechtsverbindlich zwischen einem...